Die Rahmenplanung für das Gebiet um die Alleestraße soll die Situation in der Remscheider Innenstadt verbessern und den Standort zukunftsfähig umgestalten. Um diese Ziele zu erreichen wird die Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme vorbereitet. Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fragen zur städtebaulichen Sanierung geben.

1. Was ist eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme?

Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird.“ § 136 Absatz 2 Baugesetzbuch

Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen kommen in Betracht, wenn ein Gebiet …

  • Funktionsschwächen aufweist, weil es seine Aufgaben z.B. als zentraler Innenstadtbereich nicht erfüllen kann und / oder
  • Substanzschwächen aufweist, weil die (Bau-)Substanz die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsbedingungen nicht erfüllt bzw. die Sicherheit der Bevölkerung gefährdet ist.

Zunächst wird durch vorbereitende Untersuchungen geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Sanierungsmaßnahme vorliegen. Es wird eine Rahmenplanung aufgestellt, die darstellt, wie die vorgefundenen Missstände behoben und das Gebiet verbessert bzw. umgestaltet werden soll. Mit dem anschließenden politischen Beschluss einer Sanierungssatzung beginnt die Durchführung der Sanierungsmaßnahme. Nach spätestens 15 Jahren endet die Durchführung.

2. Wie wird eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme vorbereitet?

Das Verfahren für die vorbereitende Untersuchung und Rahmenplanung für die Alleestraße wird auf der Seite zum Prozess erläutert. Die Sanierung wird unter Einbindung von Eigentümern, Nutzern, Anwohnern und der interessierten Öffentlichkeit vorbereitet. Im Zuge der vorbereitenden Untersuchungen wird unter anderem geklärt

  • welche sozialen, städtebaulichen und strukturellen Verhältnisse im Untersuchungsgebiet vorliegen,
  • ob in dem Gebiet städtebauliche Missstände vorliegen und eine Sanierungsmaßnahme notwendig ist,
  • ob ein öffentliches Interesse für die Sanierungsmaßnahme vorliegt und die Sanierung dem Wohl der Allgemeinheit dient,
  • welche Ziele die Sanierungsmaßnahme hat und wie sich die Alleestraße zukünftig entwickeln soll (Rahmenplanung),
  • ob nachteilige Auswirkungen bei Eigentümern, Anwohnern oder Nutzern der Alleestraße zu erwarten sind und wie sie ggf. vermieden oder reduziert werden können (Sozialplan).

3. Was ist eine Sanierungssatzung?

Die Sanierungssatzung beinhaltet die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes und wird durch den Rat der Stadt Remscheid beschlossen. Sie legt außerdem das Verfahren für die Sanierungsmaßnahme fest. Welche Festsetzungen dabei für die Alleestraße getroffen werden, kann erst bei Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen und der Rahmenplanung ermittelt werden. Grundsätzlich werden nur Regelungen angewendet, die zur Erreichung der Sanierungsziele erforderlich sind. Die Maßgabe lautet also „so wenig wie möglich, so viel wie nötig“.

4. Wie wird die Sanierung durchgeführt?

In der Rahmenplanung werden die einzelnen notwendigen Maßnahmen für die Verbesserung und Umgestaltung der Alleestraße festgelegt. Mit Beschluss der Sanierungssatzung kann die Umsetzung der Maßnahmen beginnen. Dabei handelt es sich einerseits um Baumaßnahmen der jeweiligen Grundstückseigentümer, andererseits um Ordnungsmaßnahmen der Stadt Remscheid. Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für die Modernisierungs- und Instandsetzungskosten unterstützen die Umsetzung baulicher Maßnahmen. Die Dauer der Durchführung ist auf 15 Jahre begrenzt.